D er Lebenslauf von Gerhard Farjon
Gerhard Farjon
Aus dem Leben von Gerhard Farjon sind einige Details bekannt, die ein Licht werfen sowohl auf Gerhards Charakter als auch auf die Umstände in dieser Zeit.
Geboren wurde Gerhard am 11.05.1868 in Amsterdam als Sohn von Jan David Farjon und Sophia Magdalena Garms.
Geboren wurde Gerhard am 11.05.1868 in Amsterdam als Sohn von Jan David Farjon und Sophia Magdalena Garms.

Das folgende Dokument betrifft seine Einschreibung bei der Miliz 1888, worin er freigestellt wird weil er zu klein ist (Abschrift):
Farjon
Gerhard
Amsterdam
11. Mai 1868
11. Mai 1868
1537 Millimeter
Angesicht oval
Stirn normal
Augen grau
Nase normal
Mund idem
Kinn rund
Haare blond
Augenbrauen idem
Sichtbare Merkmale keine
Angesicht oval
Stirn normal
Augen grau
Nase normal
Mund idem
Kinn rund
Haare blond
Augenbrauen idem
Sichtbare Merkmale keine
Amsterdam
Schuster
Zu klein
21. März 1888
Freigestellt zu klein
21. März 1888
Freigestellt zu klein
Das ist bemerkenswert, weil er kurz darauf, als Soldat in der 1sten Kompagnie, 4tes Bataillon, 7tes Regiment Infanterie, am 30. Dezember 1891 ohne Zustimmung seine Kompagnie verlassen hat.
Bei seiner Einschreibung und Freisteluing wurde seine Größe angegeben mit 1537 Millimeter. Bei seiner Einlieferung in die Strafkolonie Veenhuizen 1896 wird seine Körpergröße mit 1 m 568 angegeben, also drei cm größer.
Er muss also wohl trotz der anfänglichen Freistellung in Dienst gekommen sein.
Bei seiner Einschreibung und Freisteluing wurde seine Größe angegeben mit 1537 Millimeter. Bei seiner Einlieferung in die Strafkolonie Veenhuizen 1896 wird seine Körpergröße mit 1 m 568 angegeben, also drei cm größer.
Er muss also wohl trotz der anfänglichen Freistellung in Dienst gekommen sein.
Gerhard Farjon, Soldat in der 1sten Kompagnie, 4tes Bataillon, 7tes Regiment Infanterie, 23 Jahre, hat am 30. Dezember 1891, ohne zustimmung seine Kompagnie verlassen und ist in Zivil nach Amsterdam gegangen. Hier hat er Arbeit gesucht und gefunden als Diamantschleifer.
Es gab mildernde Umstände.
Er hatte ein Mädchen bei der er zwei Kinder hatte.
Sein Vater war krank und ist am 17. Februar 1892 gestorben.
Am 23. Februar 1892 hat er sich freiwillig bei der Kasernenwache gemeldet weil er den Nachlass regeln musste.
Es gab mildernde Umstände.
Er hatte ein Mädchen bei der er zwei Kinder hatte.
Sein Vater war krank und ist am 17. Februar 1892 gestorben.
Am 23. Februar 1892 hat er sich freiwillig bei der Kasernenwache gemeldet weil er den Nachlass regeln musste.
Es gibt zum Strafurteil ein Strafregister aus der Kaserne.
Zwischen dem 28. September 1889 und dem 10. Dezember 1891 ist er wiederholt bestraft worden wegen "unangepasstes" Benehmen, wie zu spät kommen, unpassende Antworte geben und wegen Trunkenheit. Die Strafen waren dann zwischen 4 und 8 Tagen Haft.
Zwischen dem 28. September 1889 und dem 10. Dezember 1891 ist er wiederholt bestraft worden wegen "unangepasstes" Benehmen, wie zu spät kommen, unpassende Antworte geben und wegen Trunkenheit. Die Strafen waren dann zwischen 4 und 8 Tagen Haft.
Das Urteil von Gerhard Farjon (Transkription)
Von den Dokumenten des Prozesses und des Urteils folgen hier Auszüge. Der erste ist ein Auszug seines Strafregisters:
Von den Dokumenten des Prozesses und des Urteils folgen hier Auszüge. Der erste ist ein Auszug seines Strafregisters:
EXTRACT AUS DEM STRAFREGISTER
des Soldaten Farjon Gerhard vom 24. April 1889 bis heute
Wann gestraft
20. Febr. 1890
31. März
9. Febr. 1891
22. August
22. Oktober
5. November
21. November
1. Dezember
10. Dezember
Durch wen gestraft
Komp. Komm. Kap.
Komp. Komm. Kap.
Komp. Komm. Kap.
Komp. Komm. Kap.
De Lang Evertsen
De Lang Evertsen
De Lang Evertsen
De Lang Evertsen
Komp. Komm. Kap. Smit nach erhaltener
Autorisierung
Autorisierung
Komp. Komm. Kap. Smit
Komp. Komm. Kap. Glasius
Komp. Komm. Kap. Glasius
Komp. Komm. Kap. Glasius
Komp. Komm. 1er Leutnant Schwatz nach erhaltener Autorisierung
Komp. Komm. Kap.
Glasius nach
erhaltener Autorisierung
Glasius nach
erhaltener Autorisierung
Mit welcher Strafe
Polizeikammer
Kwartierarrest
Acht Tage
Polizeikammer
Kwartierarrest
4 Tage Einzelzelle
Am 9. Februar ihm das außer Dienst tragen eines Bajonetts für drei Monate verboten wegen Trunkenheit
Vier Tage
Kwartierarrest
Kwartierarrest
Acht Tage
Kwartierarrest
Kwartierarrest
Acht Tage
Polizeikammer
Polizeikammer
Vier Tage Kwartierarrest
Sechs Tage Kwartierarrest
Am 1. Dezember 1891 ihm das außer Dienst tragen eines Bajonetts für sechs Monate verboten Grund: verwerfliches Benehmen
Vierzehn Tage
Kwartierarrest mit
jedem zweiten Tag Wasser und Brot und Einschluss
Kwartierarrest mit
jedem zweiten Tag Wasser und Brot und Einschluss
Aus welchem Grund
Sehr unpassendes Betragen einem Korporal gegenüber
Aus Aufsässigkeit einem Order eines Korporals nicht sofort befolgt um einen Besen abzugeben und ihm eine unpassende Antwort gegeben
Auf Posten stehend bei gutem Wetter im Wachhaus gestandenSehr unpassendes Betragen einem Korporal gegenüber
Beim Mittagsappell gefehlt und ¼ Stunde danach hineingekommen
Abends um 8 Uhr betrunken hineingekommen (erste Trunkenheit)
Unterlassen seinen Urlaubspass abzeichnen zu lassen
Als Hilfskoch der Kadetten nach driemaligem Wecken eine Stunde zu spät in die Küche gekommen
Missbrauch gemacht vom verliehenen Abendurlaub bis 12 Uhr, indem er 8 Stunden danach binnen kam
Vernachlässigung seines Dienstes in der Waffenkammer
Wiederholtes Fehlen jetzt wieder für gut 25 Stunden beim Appell und im Dienst und von der Polizei in das Gebäude gebracht
Ständiges Fehlen, jetzt wieder während gut 34 Stunden beim Appell und in verschiedenen Diensten und von zwei Korporals in der Stadt arrestiert
Es ist deutlich, dass Gerhard sich nicht unterwerfen wollte an den Drill im Heer. Es wundert dann doch, dass er als Soldat an der Koninklijke Militaire Akademie eingeschrieben und sich “freiwillig engagiert (hatte) als Soldat für sechs Jahre mit f60,- Prämie”.
Vielleicht war das Letzte der Grund weshalb er sich freiwillig meldete:
Vielleicht war das Letzte der Grund weshalb er sich freiwillig meldete:
Teil des AUSZUGS aus dem Stammbuch von Unteroffizieren und Soldaten des 7ten Regiments Infanterie
Am 11. Dezember übernommen als Soldat der Koninklijke Militaire Akademie
Beim 7. Regiment Infanterie
Am 24. April 1889 freiwillig engagiert als Soldat für sechs Jahre mit f60,- Prämie
Am 8. September 1890 versetzt als Aufpasser bei der Koninklijke Militaire Akademie
Am 11. Dezember 1891 versetzt als Soldat beim 7. Regiment Infanterie
Am 24. April 1889 freiwillig engagiert als Soldat für sechs Jahre mit f60,- Prämie
Am 8. September 1890 versetzt als Aufpasser bei der Koninklijke Militaire Akademie
Am 11. Dezember 1891 versetzt als Soldat beim 7. Regiment Infanterie
Hier folgt ein Auszug des Urteils:
URTEIL
Der Kriegsrat in dem vierten militairen Arrondissement, Standort Haarlem,
Gesehen und geprüft habende die Prozessakten, durch den Ankläger r. o., mit seinem Urteil unter regulärem Inventar überreicht:
Erwägende dass der Beklagte gestanden hat und sich auch sonst gezeigt hat, dass er, infolge seines Engagements, dem Reich in der obenerwähnten Funktion dient, und ihm die Kriegsartikel vorgelesen sind:
Erwägende dass der Beklagte gestanden hat dass er am 30. Dezember 1891 nachmittags willentlich und ohne Erlaubnis seine Kompagnie verlassen hat, dass er sich versehen mit Bürgerkleidung und als Diamantschleifer Arbeit gesucht und gefunden hat um so für den Unterhalt eines Mädchens zu sorgen, bei der er zwei Kinder hat, dass am 17. Februar 1892 sein Vater gestorben ist und dass er zur Regelung des Nachlasses sich am 23. Februar 1892 bei der Kasernenwache in Amsterdam freiwillig gemeldet hat.
Erwägende dass dem vorgelegten Extract aus dem Stammbuch nach der Angeklagte am 31. Dezember 1891 aus dem Kwartier in Amsterdam vermisst und am 28. Januar 1892 als Deserteur abgeführt ist;
Erwägende dass unter Eid erklärt wurde:
Durch den Sergeanten Cornets de Groot von der Garnison in Amsterdam, dass am 23. Februar 1892 abends etwa um zehn Uhr, während er als Kommandant der Kazernenwache fungierte, der Beklagte gekleidet in Bürgerkleidung sich bei ihm als Deserteur angemeldet hat;
Erwägende dass die Fakten, hier oben in dem Bekenntnis des Beklagten umschrieben und ebenso seine Schuld daran, zwingend und überzeugend bewiesen durch das Bekenntnis, bestätigt durch obenstehende Beweismittel, ergeben:
- Erste Desertion in Friedenszeiten,
- gefolgt von freiwilliger Rückkehr, doch nicht innerhalb vier Wochen,
Geachtet alles was den Beklagten sowohl belastet als auch entlastet, und zur Sache diente.
Gesehen Art. 132; 134 Crimineel Wetboek van het Krijgsvolk te Lande; Gesetz vom 14. Februar 1887 stben 35, 10, 19 Gesetz vom 14. November 1879 std n° 191, geändert durch Art: 9 Gesetz vom 15. April 1886 stben 64;
Und Art. 185 des Gesetzbuches der Rechtspflege bei der Landmacht;
Recht sprechende im Namen der Köningin;
Erklärt den Angeklagten schuldig an
- Erste Desertion in Friedenszeiten gefolgt von freiwilliger Rückkehr doch nicht innerhalb vier
Gesehen und geprüft habende die Prozessakten, durch den Ankläger r. o., mit seinem Urteil unter regulärem Inventar überreicht:
Erwägende dass der Beklagte gestanden hat und sich auch sonst gezeigt hat, dass er, infolge seines Engagements, dem Reich in der obenerwähnten Funktion dient, und ihm die Kriegsartikel vorgelesen sind:
Erwägende dass der Beklagte gestanden hat dass er am 30. Dezember 1891 nachmittags willentlich und ohne Erlaubnis seine Kompagnie verlassen hat, dass er sich versehen mit Bürgerkleidung und als Diamantschleifer Arbeit gesucht und gefunden hat um so für den Unterhalt eines Mädchens zu sorgen, bei der er zwei Kinder hat, dass am 17. Februar 1892 sein Vater gestorben ist und dass er zur Regelung des Nachlasses sich am 23. Februar 1892 bei der Kasernenwache in Amsterdam freiwillig gemeldet hat.
Erwägende dass dem vorgelegten Extract aus dem Stammbuch nach der Angeklagte am 31. Dezember 1891 aus dem Kwartier in Amsterdam vermisst und am 28. Januar 1892 als Deserteur abgeführt ist;
Erwägende dass unter Eid erklärt wurde:
Durch den Sergeanten Cornets de Groot von der Garnison in Amsterdam, dass am 23. Februar 1892 abends etwa um zehn Uhr, während er als Kommandant der Kazernenwache fungierte, der Beklagte gekleidet in Bürgerkleidung sich bei ihm als Deserteur angemeldet hat;
Erwägende dass die Fakten, hier oben in dem Bekenntnis des Beklagten umschrieben und ebenso seine Schuld daran, zwingend und überzeugend bewiesen durch das Bekenntnis, bestätigt durch obenstehende Beweismittel, ergeben:
- Erste Desertion in Friedenszeiten,
- gefolgt von freiwilliger Rückkehr, doch nicht innerhalb vier Wochen,
Geachtet alles was den Beklagten sowohl belastet als auch entlastet, und zur Sache diente.
Gesehen Art. 132; 134 Crimineel Wetboek van het Krijgsvolk te Lande; Gesetz vom 14. Februar 1887 stben 35, 10, 19 Gesetz vom 14. November 1879 std n° 191, geändert durch Art: 9 Gesetz vom 15. April 1886 stben 64;
Und Art. 185 des Gesetzbuches der Rechtspflege bei der Landmacht;
Recht sprechende im Namen der Köningin;
Erklärt den Angeklagten schuldig an
- Erste Desertion in Friedenszeiten gefolgt von freiwilliger Rückkehr doch nicht innerhalb vier
Wochen;
Verurteilt ihn zu einer militairen Haft von drei Monaten.
Verurteilt den Angeklagten schließlich zu den Kosten und Gebühren der Justiz, als auch zu den Prozesskosten, notfalls zur Taxation und Abwicklung durch den Kriegsrat.
So ausgesprochen durch den Kriegsrat im vierten militairen Arrondissement, Standort Haarlem,
den 4. März 1800 zwei und neunzig und das Urteil vollstreckt am selben Tag.
Präsent: Kapitän: Van der Koog, President;
L... und van Droomen; Leutenants: Kraak, de Vries, Van Wijk und van Bel.
Verurteilt ihn zu einer militairen Haft von drei Monaten.
Verurteilt den Angeklagten schließlich zu den Kosten und Gebühren der Justiz, als auch zu den Prozesskosten, notfalls zur Taxation und Abwicklung durch den Kriegsrat.
So ausgesprochen durch den Kriegsrat im vierten militairen Arrondissement, Standort Haarlem,
den 4. März 1800 zwei und neunzig und das Urteil vollstreckt am selben Tag.
Präsent: Kapitän: Van der Koog, President;
L... und van Droomen; Leutenants: Kraak, de Vries, Van Wijk und van Bel.
Gerhard scheint nach der Verbüßung seines Strafes kein geregeltes Leben geführt zu haben. Es gibt keine Dokumente über eine Ehe, sein “Meisje” und die Kinder erscheinen nirgendwo.
Wie lange er in Amsterdam geblieben ist, ist unbekannt. Am 08.06.1896 wird er wegen Landstreicherei in die Strafkolonie Veenhuizen aufgenommen.
Interessant ist das detaillierte Signalement. Durch die Fotos können wir uns ein gutes Bild seiner Person machen. Damals waren die Menschen meistens kleiner als heute und unter den Farjons gab es einige, die weniger als 1,50 m groß waren und für den militärischen Dienst ungeeignet.
Gerhard gibt als Beruf “Schmied” an.
Folgende Daten stammen aus dem Drents Archief, www.drenlias.nl:
Wie lange er in Amsterdam geblieben ist, ist unbekannt. Am 08.06.1896 wird er wegen Landstreicherei in die Strafkolonie Veenhuizen aufgenommen.
Interessant ist das detaillierte Signalement. Durch die Fotos können wir uns ein gutes Bild seiner Person machen. Damals waren die Menschen meistens kleiner als heute und unter den Farjons gab es einige, die weniger als 1,50 m groß waren und für den militärischen Dienst ungeeignet.
Gerhard gibt als Beruf “Schmied” an.
Folgende Daten stammen aus dem Drents Archief, www.drenlias.nl:
Veenhuizen (Strafkolonie)
Anzahl Ergebnisse: 1
Sorte Geb.dat. Nr. Vorname Familienname Herkunft
1 sig. 11-05-1868 1295 Gerhard Farjon Amsterdam
Signalementkarten: Nummer 1295
Gerhard Farjon, geboren in Amsterdam (NH) am 11-05-1868.
Anzahl Ergebnisse: 1
Sorte Geb.dat. Nr. Vorname Familienname Herkunft
1 sig. 11-05-1868 1295 Gerhard Farjon Amsterdam
Signalementkarten: Nummer 1295
Gerhard Farjon, geboren in Amsterdam (NH) am 11-05-1868.



Gerhard muss eine Zeit lang ein Landstreicherleben geführt haben. So wurde er am 18.05.1894 wegen Landstreicherei in das Gefängnis von 's Hertogenbosch eingeliefert:

Er musste für zwei Tage in Haft und wurde danach für drei Jahre in die Strafkolonie Veenhuizen gebracht. Wir wissen aus den Akten genau wie Gerhard aussah. Neben seinem Signalement inklusive Fotos (siehe weiter oben) geben auch die Gefängnisakten Auskunft, wobei man sich über die Form seiner Stirn und seines Kinnes und über die Farbe seines Bartes nicht ganz einig ist. Am Armgelenk hat er anscheinend eine Narbe (oder Tätowierung).

Nach der Signalementkarte aus Veenhuizen wurde er dort am 08.06.1896 registriert. Es ist nicht klar ob er dort seit 1894 schon saß oder dass er ein zweites Mal eingeliefert wurde. Dem Archiv nach (siehe oben) musste er vom 11.06.1894 an drei Jahre verbüßen. Die waren in 1896 noch nicht um. Wenn er erneut eingeliefert war muß er früher als nach drei Jahren entlassen worden sein. Die Signalementkarte liefert keine eindeutige erklärung. Dort steht: "Missetat für die er beim letzten Urteil verurteilt wurde.... Landlauferei Arrondissementsrechtbank 'sHertogenbosch" und "Sache, wovon jetzt verdächtigt ______" ohne Notiz. Für die Landstreicherei wurde er in 1894 in 'sHertogenbosch verurteilt. Vielleicht wurde die Signalementkarte erst zwei Jahre später eingeführt.
Wie sich zeigt gab Gerhard die Landlauferei nicht auf, denn am 11.10.1899 wurde er schon wieder wegen Landstreicherei gefangen gesetzt, jetzt in Breda.
Er wurde für fünf Tage in Haft genommen. Auf seiner eigenen Bitte saß er da in Einzelhaft. Nach der Verbüßung der Haftstrafe wurde er in die Reichsarbeitsanstalt Veenhuizen übergebracht.
Gerhard ist also mehrmals in Veenhuizen aufgenommen worden. Das erste Mal von dem wir wissen war am 11.06.1894. Wie lange er in 1899 interniert wurde wird aus den Akten nicht deutlich.
Nachdem er Jahre lang keinen Wohnort hatte muss er nach Antwerpen gegangen und in 1917 wieder nach Amsterdam gezogen sein und dort eine Wohnung (oder Zimmer) gehabt haben, wie aus der Familienkarte von 1943 hervorgeht.
Auf der Familienkarte steht nur Gerhard eingeschrieben. Ein Ehegatte und/oder Kinder stehen nicht darauf.
Hier gibt er als Beruf "los...man", wohl Lossermann, an.
Auf der Rückseite der Karte steht die Adresse, wo er in 1929 wohnte:
Nachdem er Jahre lang keinen Wohnort hatte muss er nach Antwerpen gegangen und in 1917 wieder nach Amsterdam gezogen sein und dort eine Wohnung (oder Zimmer) gehabt haben, wie aus der Familienkarte von 1943 hervorgeht.
Auf der Familienkarte steht nur Gerhard eingeschrieben. Ein Ehegatte und/oder Kinder stehen nicht darauf.
Hier gibt er als Beruf "los...man", wohl Lossermann, an.
Auf der Rückseite der Karte steht die Adresse, wo er in 1929 wohnte:

6/2 Rustenb. Straat
No 78(?) F xxx
1929 t/h van Xxx. Wed. v. de Braak
No 78(?) F xxx
1929 t/h van Xxx. Wed. v. de Braak
Er ist also in jedem Fall wieder nach Amsterdam zurückgekehrt. Auch jetzt gibt es keine Familie, er ist immer noch nicht verheiratet.
Gerhard starb am 17.04.1943 in Amsterdam:
Gerhard starb am 17.04.1943 in Amsterdam:

